Die genauen Gebiete, in denen seit heute die Stallpflicht für Geflügel gilt, sind jetzt auch im Internet nachvollziehbar.
Unter www.luechow-dannenberg.de/navigator ist die Rubrik "Aufstallungszone Lüchow-Dannenberg" eingefügt, unter der die genauen Grenzen der Gebiete aufgezeigt werden und eingesehen werden können.
In diesem Zusammenhang weist der Landkreis darauf hin, dass eine gesetzliche Anzeige- und Registrierungspflicht für die Haltung von Nutztieren besteht. Daher müssen auch alle Halter von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) ihre Bestände dem Landkreis Lüchow-Dannenberg melden. Bei einer nicht angemeldeten Haltung können Bußgelder verhängt werden, ergänzt der Landkreis.
Unter www.luechow-dannenberg.de/navigator ist die Rubrik "Aufstallungszone Lüchow-Dannenberg" eingefügt, unter der die genauen Grenzen der Gebiete aufgezeigt werden und eingesehen werden können.
In diesem Zusammenhang weist der Landkreis darauf hin, dass eine gesetzliche Anzeige- und Registrierungspflicht für die Haltung von Nutztieren besteht. Daher müssen auch alle Halter von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) ihre Bestände dem Landkreis Lüchow-Dannenberg melden. Bei einer nicht angemeldeten Haltung können Bußgelder verhängt werden, ergänzt der Landkreis.