Wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs in Dömitz legte der Landkreis Lüchow-Dannenberg nun ein Beobachtungsgebiet fest, in dem - unter anderem - Eier- und Geflügelverkauf ab Mittwoch verboten ist.
Am vergangenen Freitag war in einer Geflügelhaltung in Dömitz der Ausbruch von Vogelgrippe festgestellt worden - was das hiesige Veterinäramt veranlasste, in Lüchow-Dannenberg ein Beobachtungsgebiet festzulegen. In diesem Raum herrschen ab Mittwoch verschärfte Regeln für Geflügelhalter.
Amtsärztin Birgit Mennerich-Bunge schreibt in der Begründung zur Allgemeinverfügung, dass der Radius von
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen mindestens zehn
Kilometer betragen muss. Für Lüchow-Dannenberg hält die Amtsärztin nun ein Beobachtungsgebiet von bis zu 24 km für notwendig. Es reicht von Jasebeck im Norden bis Gartow im Osten, Trebel im Süden und kurz vor Dannenberg im Westen.
In diesem Gebiet dürfen Geflügel und Geflügelprodukte nicht mehr verkauft oder weitergegeben werden. Neben weiteren Vorschriften haben die Geflügelhalter "unverzüglich" ihre Bestände an das Veterinäramt zu melden.
Das Registrierungsformular für alle Geflügelhalter, die ihren Bestand bisher noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hatten, steht hier! zum Download bereit. Geflügelhalter, deren Bestand beim Veterinäramt bereits gemeldet ist, können die aktuelle Anzahl ihrer Tiere telefonisch durchgeben. (Tel.-Nr. 05841 120 288).
Grafik | Landkreis Lüchow-Dannenberg: Innerhalb der roten Linie gelten ab Mittwoch für alle Geflügelhalter verschärfte Regeln.