Hochwasserschutz für Vietze

17.09.2013

Vertreter des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informierten am vergangenen Freitag in Vietze darüber, welche Möglichkeiten der Elbeort hat, sich vor kommenden Hochwassern zu schützen.

Bereits vor einigen Wochen hatte die zuständige Staatssekretärin im Niedersächsischen Umweltministerium, Almut Kottwitz, angedeutet, dass das Land lediglich einen "baulichen Hochwasserschutz", wie es im Amtsdeutsch heißt, nach den Normvorgaben des Niedersächsischen Deichgesetzes genehmigen und (mit)finanzieren würde. Dies bestätigte nun in der eigens einberufenen Gemeinderatsversammlung am Freitag auch Heinrich König, Betriebsleiter des NLWKN für Lüchow-Dannenberg.

Im Klartext bedeutet das, dass nach derzeitigem Stand der Dinge weder eine mobile Hochwasserschutz-Lösung noch eine womöglich anders geartete günstigere Variante Chancen auf Genehmigung durch das Land hätte.

Interessant zu hören war auch, dass das NLWKN für die Ortslage Vietze von einem Bemessungshochwasser 19,75 m über NN aus - das sind ungefähr 30 cm mehr als bisher vom Land als Bemessungshochwasser für dieses Gebiet festgelegt ist. Die neue Höhe ist zwar vom Land Niedersachsen noch nicht fest beschlossen, gilt aber lt. König „als plausible Größenordnung“, die sich aus den bisher eingetretenen Hochwasserlagen schlüssig erklären lasse. Für einen neu zu bauenden Deich in Vietze bedeutet dies, dass sich unter Einrechnung aller Werte inklusive erforderlichem Freibord von 1,20 m eine Bauhöhe von 3 m ergibt. „Bei dieser Bauhöhe muss der Deichfuß ca. 25 – 30 m breit sein,“ so König. „Denn ein Deichverteidigungsweg und eine binnenseitige Entwässerung gehören ebenso zu den baulichen Vorgaben.“ Des weiteren müssen vor der Genehmigung alle für den Deichbau notwendigen Grundstücksflächen gesichert sein.

Was letztere angeht, so will sich die Gemeinde als Bauträger bemühen, die Last für die betroffenen Grundstückseigentümer so gering wie möglich zu halten. Allerdings schreibt das Niedersächsische Deichgesetz auch vor, dass die Nutzung von Schutzgebieten wie das angrenzende Biosphärenreservat so gering wie möglich zu halten ist.

Aber auch eine gute Nachricht war auf der Gemeinderatssitzung zu hören: für das Land ist die Frage, ob Vietze einen baulichen Hochwasserschutz benötigt, durch die Folgen der Juni-Flut eindeutig geklärt. Auch die Planungskosten für mindestens zwei Varianten würden vom Land mitfinanziert. Allerdings gilt hier der Grundsatz, dass sich die Kommune mit 30 % an den Kosten zu beteiligen hat. Ob eine höhere Beteiligung des Landes möglich ist, wird eine Angelegenheit von intensiven Verhandlungen der Kommune mit dem Land sein.

Höhbecks Bürgermeister Hans-Joachim Schenk versicherte den Grundstückseigentümern in der Versammlung, dass sie an den Baukosten nicht prozentual beteiligt würden. „Allerdings werden die vom Deich profitierenden Eigentümer Kosten für die Mitgliedschaft im Deichverband anfallen,“ so Schenk. Diese belaufen sich nach Erfahrungswerten aus anderen Deichverbänden auf deutlich unter 200,- Euro pro Jahr.

Was die Zeiträume angeht, so geht der NLWKN-Vertreter davon aus, dass selbst bei „optimalen Verlauf“ mindestens drei Jahre ins Land gehen werden, bevor ein Deich erstellt werden kann. „Neben der Entwicklung von Planvarianten, der Sicherung der notwendigen Flächen sowie der Genehmigung durch das Land muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, im Verlaufe dessen auch ein Beteiligungsverfahren aller betroffenen Institutionen und Privatpersonen zwingend stattfinden muss,“ so König.

Die rund 40 erschienenen Vietzer hatten einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens, doch es war niemand zu hören, der die Deichplanungen grundsätzlich ablehnt. So hat man in Vietze die Hoffnung, dass das Verfahren zum Bau eines Deiches ohne Klagen vonstatten gehen wird.

Grafik / NLWKN: Eine jüngst vom NLWKN erstellte Gefahrenkarte für die Elbe zeigt, dass Vietze bei kommenden Hochwasser-Ereignissen womöglich mit noch mehr Überflutungen zu rechnen hat (schraffierter Bereich). Die rote Linie kennzeichnet einen vorläufigen Vorschlag für eine mögliche Deichlinie.



 
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autor(en): Angelika Blank ()


Vietze, 29478 Höhbeck, Deutschland

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