Diese Woche begannen im Landgericht Lüneburg zwei Schadensersatzprozesse gegen das Land Niedersachsen. Darauf verweist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg.
Den Beginn machte am Dienstag die Verhandlung über die Klage eines 38-jährigen Mannes, der die damals dem Land Niedersachsen unterstellte
Bundespolizei für einen Zwischenfall haftbar macht.
Der Kläger, ein ausgebildeter Baumpfleger und -kletterer, wollte am
9.11.2010 ein Transparent gegen die Castortransporte in den Bäumen an
der Transportstrecke bei Laase anbringen. In mehr als fünf Meter Höhe wurde er
mit Pfefferspray so stark besprüht, dass er den Halt verlor und sich
beim Sturz auf den Rücken einen Brustwirbel brach. Er war mehrere Wochen
arbeitsunfähig und muss mit Spätschäden rechnen.
Der Vorfall wurde von einem italienischen Journalisten fotografiert.
Dieser hat am Dienstag auf Antrag des Klägers als Zeuge ausgesagt. Die eingesetzten
Beamten, die zu einem anderen Zeitpunkt vernommen werden sollen, haben
den Pfeffersprayeinsatz gegen den Kläger, der auch Gegenstand einer
Anfrage im Niedersächsischen Landtag war, schlichtweg bestritten. Ihnen
folgend hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg das auf Antrag des
Verletzten eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, allerdings
ohne den damals schon benannten Journalisten als Zeugen zu vernehmen.
Am Mittwoch folgte vor dem Landgericht ein Verfahren wegen
Schadensersatzes und Schmerzensgeldes für die rechtswidrige
Freiheitsentziehung eines Demonstranten, der am 27.11.2011 im Kessel bei
Harlingen festgesetzt wurde. Der damals 62-jährige Projektleiter aus
Hamburg wurde von ca. 4 Uhr morgens bis 11 Uhr in der "Freiluft-Gesa"
zusammen mit vielen anderen AtomkraftgegnerInnen gehindert, den Ort zu
verlassen.
Dass diese Ingewahrsamnahmen von Anfang an rechtswidrig
waren, stellte das LG Lüneburg in zweiter Instanz am 24.1.2013 fest. Es
handelte sich um eine mehrstündige Freiheitsentziehung im Polizeikessel
ohne richterliche Anordnung und ohne die Möglichkeit, den Rechtsweg
einzuschlagen bzw. einen Richter zu erreichen, und das bei widrigen
Witterungsverhältnissen.
Der Kläger betont: "Das war eine Ingewahrsamnahme auf freiem Feld, bei niedrigen Temperaturen, unter ständiger Videokontrolle und Polizeibeobachtung. Die Polizei hat mich im Kessel abgestellt und dann bis zur Freilassung meinem weiteren Schicksal überlassen, ohne meine Personalien aufzunehmen oder sonst wie ein rechtmäßiges Verfahren einzuleiten. Damit das nicht ohne Folgen bleibt, verlange ich Schmerzensgeld."